Beteiligung der Teilnehmenden als grundlegendes Prinzip

Mitsprache und Mitwirkung bei der Entwicklung der Einrichtung
Teilnehmendenvertretung im KJF BBJZ Sankt Elisabeth
Freuen sich über die Möglichkeit der Mitwirkung, von links: Lucie Grimm, Veronika Brandner (beide Teilnehmendenvertretung), Otto Knauer (Gesamtleitung) und Daria-Patricia Herzog (Vertrauensperson Teilnehmendenvertretung). Foto: KJF Augsburg / Michaela Schiele
26. Juni 2024

Das KJF Berufsbildungs- und Jugendhilfezentrum Sankt Elisabeth (KJF BBJZ Sankt Elisabeth) verfolgt konsequent die Strategie, den Teilnehmenden in den verschiedenen Maßnahmen ein hohes Maß an Beteiligung zu ermöglichen. Dies geschieht in ganz unterschiedlichen Formen. Individuell ist eine intensive Beteiligung für die Reha-Planung und Hilfeplanung als fachlicher Standard gesetzt.

Am 21.06.2024 wurde die neue Teilnehmendenvertretungsordnung durch die Teilnehmendenvertretung und die Gesamtleitung in Kraft gesetzt. Sie garantiert den Teilnehmenden in den Maßnahmen des Berufsbildungswerkes Information, Mitsprache und Mitwirkung in Fragestellungen des Betriebs und der Entwicklung des Berufsbildungswerkes. Demokratische Grundprinzipien werden auf Grundlage der Teilnehmendenvertretungsordnung eingeübt.

Darüber hinaus schreitet der WLAN-Ausbau in allen Gebäuden und auf dem Gelände der gesamten Einrichtung voran. Hierdurch werden in den Ausbildungsbetrieben ebenso wie im Internatsbereich neue Formen der Beteiligung (z. B. Online-Umfragen) sowie der Zugang zu Informationen erleichtert.