So gelingt Partizipation in der beruflichen Bildung

Zusammenarbeit der Gesamtleitung und der Teilnehmervertretung fördert aktive Beteiligung
von links nach rechts: Teilnehmer Chris Mangold, Pastoralreferent Christoph Hausladen, Teilnehmerin Jasmin Pierchtner und Gesamtleiter Otto Knauer.
Auf Wunsch der Teilnehmenden wurden auf dem Gelände des BBJZ Sankt Elisabeth mehrere Einzelsitzgelegenheiten platziert. von links nach rechts: Teilnehmer Chris Mangold, Pastoralreferent Christoph Hausladen, Teilnehmerin Jasmin Pierchtner und Gesamtleiter Otto Knauer. Foto: KJF Augsburg / Marion Retter
20. April 2022

Die aktive Beteiligung von Teilnehmenden spielt bei Maßnahmen der beruflichen Bildung eine elementare Rolle. Das Sankt Elisabeth KJF Berufsbildungs- und Jugendhilfezentrum (BBJZ Sankt Elisabeth) legt deshalb großen Wert darauf, die Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern.

In der gemeinsamen Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wird hervorgehoben, dass die Beteiligung und Mitwirkung der Leistungsberechtigten – also der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Berufsbildungswerken – an der Ausführung der Leistung Teil der Ausbildungsmethode und der handlungsorientierten Qualifizierung ist. Auf diese Weise werden die Kompetenzen der Leistungsberechtigten und die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestärkt (§ 12 BAR-Frankfurt.de 2022). Das hier beschriebene Prinzip der Partizipation ist auch in allen für das Berufsbildungswerk (BBW) relevanten gesetzlichen Grundlagen verankert.

Partizipation bedeutet aktive Mitwirkung der Teilnehmenden

Partizipation ist eng verbunden mit Inklusion, also umfassender Teilhabe und hat verschiedene Dimensionen. Partizipation soll nicht nur teilhaben lassen, sondern die Betroffenen zu Beteiligten, Mitgestaltern und Akteuren machen. Auch eine ganzheitliche Bildung gelingt nur dann, wenn die Teilnehmer ihren Bildungsprozess und die Inhalte zu ihren eigenen machen. Im Bildungsprozess wird Fremdes oder Äußerliches in Eigenes gewandelt (Partizipation als Querschnittsaufgabe, Hrsg.: Rüdiger Hansen). Für die Arbeit des Berufsbildungswerkes Sankt Elisabeth ist das Prinzip der Partizipation also handlungsleitend. Im Rahmen des individuellen Rehabilitationsprozesses als auch im Rahmen der Arbeit unserer Teilnehmervertretung.

Gewinnbringender Austausch zwischen Gesamtleitung und Teilnehmervertretung

Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewählte Teilnehmervertretung ist Anlaufstelle für deren Belange und steht in regelmäßigem Austausch mit der Gesamtleitung des Berufsbildungswerkes. Sie wird über geplante Projekte informiert, bringt eigene Anliegen ein und wird an Entscheidungen beteiligt. Zuletzt wurde zeitgleich von Teilnehmervertretung und Gesamtleitung das Thema der Gestaltung des Außengeländes des BBJZ Sankt Elisabeth im Hinblick auf Begegnungs- und Rückzugsräume eingebracht. „Diese Räume sind für die Teilnehmenden sehr wichtig – vor allem in Arbeitspausen und in der Freizeit“, erklärt Otto Knauer, Gesamtleiter des Berufsbildungs- und Jugendhilfezentrums Sankt Elisabeth.

Begegnungsplätze – Teilnehmende wirken an Gestaltung mit

Vor diesem Hintergrund hat Christoph Hausladen, Pastoralreferent des BBJZ Sankt Elisabeth, gemeinsam mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Einrichtungsgelände erkundet. Dabei wurden Orte definiert, die für die Gestaltung von Begegnungs- und Rückzugsräumen geeignet sind. Die Erkenntnisse fließen nun in die weiteren Planungen ein. Als erster konkreter Schritt wurde der Wunsch der Teilnehmenden nach Einzelsitzgelegenheiten aufgegriffen und zusätzliche Sitzmöglichkeiten an mehreren Orten platziert.
„Es ist sehr wichtig, dass die Teilnehmenden sich aktiv einbringen und Dinge nach ihren Wünschen gestalten können. Wir freuen uns auf weitere Ideen und gemeinsam initiierte Aktivitäten“, so Gesamtleiter Otto Knauer.